Kranichstraße 21, Moers-Hülsdonk

Mo–Do 8–18 · Fr 8–14 UhrKasse & privat

Osteopathie für Babys und Kinder

Osteopathie für Säuglinge und Kinder: Befundung und Behandlung zum Beispiel bei Asymmetrien, einseitigen Haltungen, Verdauungsbeschwerden oder Saug- und Schluckbeschwerden.

Ohne Rezept-Kürzel

Ohne Rezept · für Babys und Kinder

Osteopathie schon für Neugeborene

Schon bei Neugeborenen kann eine osteopathische Behandlung gegebenenfalls bei Fehlstellungen, einseitigen Haltungsmustern oder Verdauungsbeschwerden helfen. Schlafstörungen, häufiges Schreien, Saug- und Schluckbeschwerden sowie Allergien und häufige Infekte können Hinweise auf Fehlfunktionen sein, die sich bei entsprechendem Befund behandeln und eventuell lindern lassen.

Osteopathische Behandlung: Hände halten sanft den Kopf eines Kindes

Was wir untersuchen und behandeln

Bei der Baby- und Kinderosteopathie werden zudem auch folgende Problematiken untersucht und behandelt:

  • Asymmetrie Kopf/Gesicht/Körper (als Geburtsfolge)
  • Einseitige Haltungen (z. B. der Kopf liegt nur auf einer Seite)
  • Verdauungsbeschwerden/Koliken
  • Schlafstörungen
  • Häufiges Schreien
  • Saug- und Schluckbeschwerden
  • Hüftdysplasien
  • Fußfehlstellungen
  • Allergien
  • Häufige Infekte (z. B. Augen, Ohren etc.)

So gehen wir vor

Gerne führen wir eine entsprechende Befundung bei Ihrem Kind durch und beraten Sie entsprechend.

Neben der fünfjährigen Osteopathie-Ausbildung haben wir eine Zusatzausbildung für Kinder- und Säuglingsosteopathie absolviert.

Wer übernimmt die Kosten?

Osteopathie rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Die Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend machen können:

  • Privatversicherte, mit oder ohne Beihilfe
  • Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
  • Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse B

Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch selbst bezahlen. Informieren Sie sich gern vorab bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns an.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann mein Kind osteopathisch behandelt werden?

Schon bei Neugeborenen kann eine osteopathische Behandlung gegebenenfalls helfen. Gerne führen wir eine entsprechende Befundung durch und beraten Sie.

Brauche ich ein Rezept oder eine Überweisung?

Nein. Osteopathie ist eine Heilpraktikerleistung, Sie können direkt einen Termin vereinbaren.

Wie wird abgerechnet?

Nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse – oder Sie sprechen uns an.

Termin? Am schnellsten per Telefon.

Öffnungszeiten Mo–Do 8:00–18:00 Uhr · Fr 8:00–14:00 Uhr

Termin vereinbaren02841 16 90 616