Osteopathie schon für Neugeborene
Schon bei Neugeborenen kann eine osteopathische Behandlung gegebenenfalls bei Fehlstellungen, einseitigen Haltungsmustern oder Verdauungsbeschwerden helfen. Schlafstörungen, häufiges Schreien, Saug- und Schluckbeschwerden sowie Allergien und häufige Infekte können Hinweise auf Fehlfunktionen sein, die sich bei entsprechendem Befund behandeln und eventuell lindern lassen.

Was wir untersuchen und behandeln
Bei der Baby- und Kinderosteopathie werden zudem auch folgende Problematiken untersucht und behandelt:
- Asymmetrie Kopf/Gesicht/Körper (als Geburtsfolge)
- Einseitige Haltungen (z. B. der Kopf liegt nur auf einer Seite)
- Verdauungsbeschwerden/Koliken
- Schlafstörungen
- Häufiges Schreien
- Saug- und Schluckbeschwerden
- Hüftdysplasien
- Fußfehlstellungen
- Allergien
- Häufige Infekte (z. B. Augen, Ohren etc.)
So gehen wir vor
Gerne führen wir eine entsprechende Befundung bei Ihrem Kind durch und beraten Sie entsprechend.
Neben der fünfjährigen Osteopathie-Ausbildung haben wir eine Zusatzausbildung für Kinder- und Säuglingsosteopathie absolviert.
Wer übernimmt die Kosten?
Osteopathie rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Die Kosten bei ihrer Krankenkasse geltend machen können:
- Privatversicherte, mit oder ohne Beihilfe
- Gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen
- Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse B
Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch selbst bezahlen. Informieren Sie sich gern vorab bei Ihrer Krankenkasse oder sprechen Sie uns an.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann mein Kind osteopathisch behandelt werden?
Schon bei Neugeborenen kann eine osteopathische Behandlung gegebenenfalls helfen. Gerne führen wir eine entsprechende Befundung durch und beraten Sie.
Brauche ich ein Rezept oder eine Überweisung?
Nein. Osteopathie ist eine Heilpraktikerleistung, Sie können direkt einen Termin vereinbaren.
Wie wird abgerechnet?
Nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse – oder Sie sprechen uns an.